Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Blueforce Digital Solutions · Kirchberg BE · Stand: Januar 2025

01

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Blueforce Digital Solutions (nachfolgend «Agentur») gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von der Agentur unterzeichnet wurden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

02

Vertragsabschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages konkludent zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

03

Leistung und Honorar

Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung mit deren Erbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Nebenleistungen sowie für ausserordentliche Barauslagen (z.B. für Drittleistungen, Lizenzen, Erweiterungen oder Templates).

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und gelten 30 Tage. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 20 %, informiert die Agentur den Kunden rechtzeitig. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 5 Werktagen gilt die Überschreitung als genehmigt.

Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung für den geleisteten Aufwand. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind der Agentur unverzüglich zurückzustellen oder zu vernichten.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Besucherzahl, kein Ranking in Suchmaschinen und keine Umsatzsteigerung.

Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

04

Subunternehmer und Dritte

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder andere Dritte beizuziehen, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Kunden bedarf. Die Agentur haftet für die Leistungen der beigezogenen Dritten im gleichen Umfang wie für eigene Leistungen.

Soweit die Agentur Drittleistungen (z.B. Stockfotos, Plugins, Schriften, Hosting-Leistungen) beschafft, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden weiterverrechnet.

05

Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, verbleiben alle Leistungen der Agentur – insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt – im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind unverzüglich zurückzustellen.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verbreitung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

06

Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen der Agentur – einschliesslich Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Texte, Grafiken, Code und andere Arbeitsergebnisse – bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Eigentum der Agentur.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Honorars lediglich ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Weiterübertragung an Dritte ist nur im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens oder der Website zulässig.

Für die Weiternutzung von Leistungen der Agentur nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten folgende Vergütungssätze, bezogen auf die zuletzt vereinbarte Agenturvergütung:

  • 1. Jahr nach Vertragsende: volle Agenturvergütung (in der Regel 15 %)
  • 2. Jahr nach Vertragsende: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • 3. Jahr nach Vertragsende: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende: keine Agenturvergütung

Die von der Agentur eingesetzten Open-Source-Komponenten (z.B. WordPress, Plugins, Frameworks) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

07

Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Webseiten und Unterlagen auf sich als Urheberin hinzuweisen (z.B. «Created by Blueforce Digital Solutions»). Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu.

08

Genehmigung und Abnahme

Leistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung zu prüfen und freizugeben. Ohne schriftliche Mängelrüge innert dieser Frist gelten sie als genehmigt.

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die Leistungen vertragsgemäss sind und gibt seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung. Spätere Änderungswünsche werden als neue Leistungen gesondert verrechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen – insbesondere in wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Hinsicht – selbst prüfen zu lassen.

09

Termine und Lieferfristen

Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verzögerungen hat der Kunde der Agentur zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, bevor er gesetzliche Rechte geltend machen kann.

Die Agentur haftet für Verzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Subunternehmern, höhere Gewalt, technische Störungen oder Krankheit – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Termins.

Terminverschiebungen, die durch verspätete Lieferung von Inhalten oder Rückmeldungen seitens des Kunden entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

10

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte und Informationen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm übermittelten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Agentur durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen.

11

Hosting, Betrieb und Wartung

Sofern kein gesonderter Wartungs- oder Supportvertrag abgeschlossen wurde, übernimmt die Agentur nach der Übergabe des fertiggestellten Projekts keine Verantwortung für Betrieb, Pflege, Aktualisierung, Sicherheit oder Verfügbarkeit der erstellten Website oder Anwendung.

Der Kunde ist nach der Übergabe selbst für die technische und inhaltliche Pflege der Website verantwortlich, insbesondere für Software-Updates, Datensicherungen und die Sicherstellung eines funktionstüchtigen Hostings.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieterleistungen (z.B. Plugins, Schnittstellen, Hostingdienste) dauerhaft verfügbar, fehlerfrei oder kompatibel bleiben. Allfällige Anpassungen nach der Projektübergabe werden als separate Leistungen nach Aufwand verrechnet, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

12

Zahlung

Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Verzug: 8 % Verzugszins p.a. (B2B, gemäss Art. 104 OR).

Die Agentur behält sich das Recht vor, bei grösseren Projekten Vorauszahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen. Gelieferte digitale Leistungen und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur und dürfen bis dahin nicht genutzt oder veröffentlicht werden.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

13

Gewährleistung und Mängel

Mängelrüge innert 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich und begründet (Art. 367 OR). Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung. Ein Recht auf Minderung oder Rücktritt steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.

Die Gesamthaftung der Agentur ist in jedem Fall auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter, soweit gesetzlich zulässig.

14

Haftung für Inhalte

Die Agentur führt die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig aus und weist den Kunden rechtzeitig auf erkennbare Risiken hin. Für die Rechtmässigkeit der Webinhalte – insbesondere in wettbewerbs-, urheber- und kennzeichenrechtlicher Hinsicht – ist jedoch der Kunde selbst verantwortlich.

Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aufgrund der vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalte entstehen, sofern die Agentur ihren Hinweispflichten nachgekommen ist.

Für den Fall, dass die Agentur wegen der Ausführung eines Kundenauftrags von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt sämtliche daraus entstehenden finanziellen und sonstigen Nachteile.

15

Kündigung und vorzeitige Auflösung

Projektverträge können von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen, die nachhaltige Verletzung der Mitwirkungspflichten oder die Insolvenz einer Partei.

Bei vorzeitiger Auflösung hat der Kunde alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit offenen Forderungen verrechnet; ein allfälliger Überschuss wird zurückerstattet.

Wartungs- und Supportverträge: Kündigung mit 30 Tagen Frist zum Monatsende, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

16

Datenschutz

Die Agentur verarbeitet Personendaten des Kunden und seiner Mitarbeitenden ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen und behandelt diese vertraulich. Die Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der eidgenössischen Datenschutzverordnung (DSV).

Sofern die Agentur im Rahmen des Auftrags Personendaten des Kunden bearbeitet (z.B. beim Betrieb eines Webformulars oder Kundenverwaltungssystems), geschieht dies ausschliesslich auf Weisung des Kunden. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des DSG.

Die Agentur verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der ihr anvertrauten Daten zu treffen und diese nach Abschluss des Auftrags oder auf Verlangen des Kunden zu löschen oder zurückzugeben.

17

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen und Kundendaten – geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

18

Anzuwendendes Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

19

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird Burgdorf vereinbart, vorbehaltlich anderer zwingend anwendbarer gesetzlicher Gerichtsstandsregeln.

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